Corona-Hygienevorschriften der SKG Gablenberg Tischtennisabteilung für den Trainingsbetrieb in der SKG-Halle (Stand 23.02.2022)

 

 

 

 

Grundvoraussetzung

 

 

Am Spiel-/Trainingsbetrieb dürfen nur Personen teilnehmen, die keine Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen und die nicht  in Kontakt zu einer SARS-CoV 2 infizierten Person stehen oder standen.

 

Der Zutritt zu den SKG-Räumlichkeiten ist nur Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen oder getestet sind (3G). Ausnahmen gelten für Schüler und Schülerinnen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr (keine Nachweispflicht außerhalb der Ferien). Entsprechende Nachweise sind beim Betreten der Sporthalle vorzulegen. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, hat die betreffende Person kein Aufenthaltsrecht in der Sporthalle.  

Jede Person, die am Trainingsbetrieb teilnimmt, akzeptiert die nachfolgenden Hygienevorschriften und ist verpflichtet diese einzuhalten. Die Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt in Eigenverantwortung.

 

 

 Hygienevorschriften

 

  •  Außer beim Sportbetrieb und in den Umkleideräumen gilt in den sonstigen SKG-Räumlichkeiten die „Maskenpflicht“.

 

 

  • Trainingszeiten:

                Dienstag:          19.00 Uhr bis 22.00 Uhr 

                             

 

    Donnerstag:     18.05 Uhr bis 22.00 Uhr

 

 

    Freitag:             19.00 Uhr bis 22.00 Uhr

                             

     

  • Die Trainingsteilnehmer müssen ihr Kommen anmelden und werden dokumentiert. Hierzu wurde die WhatsApp-Gruppe „SKG-TT-Training“ implementiert. Jeder, der trainieren will, muss sich mit Datum des Trainingstages und Uhrzeit des geplanten Trainingsbeginns an - und mit Beendigung seines Trainings uhrzeitmäßig wieder abmelden. Die Anmeldung kann frühestens 2 Tage vor dem jeweiligen Trainingsabend ab 12.00 Uhr erfolgen.

 

  • Mit Betreten des Foyers, den Umkleideräumen und der Halle gilt zwischen den einzelnen Personen durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

 

  • Es dürfen sich gleichzeitig in den Umkleideräumen maximal 4 Personen, umziehen. Im Duschteil der beiden Umkleideräume darf sich immer nur 1 Person aufhalten. Um eine Durchlüftung zu erreichen sind die Lüftungsfenster und die Umkleidetüren (wenn die Herren der Schöpfung unter sich sind) zu öffnen.

 

  • Hinsichtlich einer ausreichenden Hallenbelüftung müssen mit dem Trainingsbeginn die Hallenfenster gekippt, die Halleneingangs- und die Seitentüre im hinteren Teil der Halle kurzzeitig geöffnet werden. Mit dem Ende des Trainingsabends sind die Fenster und Türen wieder zu schließen.

 

  • Maximal dürfen 6 TT-Platten aufgestellt werden, die durch Spielumrandungen abgegrenzt sein müssen. Markierungen am Boden und an der Holzwand zeigen an, auf welcher Höhe die Spielumrandungen zu stellen sind (Boxengröße von ca. 20 qm).

 

  • Doppelspiele sind zulässig. 

 

  • Kein Abwischen der Hand auf der Tischtennisplatte.

 

  • Vor dem Abbau der TT-Platten sind diese zu reinigen. Reinigungsmittel (Seife und Einmalwischlappen) und Desinfizierungsmittel lagern im Plattenraum.

 

  • Gelegenheit zum Waschen der Hände besteht in den Toilettenräumen, die nur einzeln betreten werden dürfen.

 

  • Der am Trainingsabend anwesende Hallenschlüsselinhaber ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Dessen Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

  • Hygienebeauftragte der Tischtennisabteilung sind Gerhard Böckeler und Wolfgang Schuch.

 

         gez. Gerhard Böckeler                                                              gez. Wolfgang Schuch

 

 

 

 

 

 

 

 

Corona-Hygienevorschriften der SKG Gablenberg Tischtennisabteilung für den Verbandsspielbetrieb in der SKG-Halle (Stand 23.02.2022)

 

 

Grundvoraussetzung

 

 

Am Verbandsspielbetrieb dürfen nur Personen teilnehmen, die keine Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen und die nicht  in Kontakt zu einer SARS-CoV 2 infizierten Person stehen oder standen.

 

Der Zutritt zu den SKG-Räumlichkeiten ist nur Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen oder getestet sind (3G). Ausnahmen gelten für Schüler und Schülerinnen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr (keine Nachweispflicht außerhalb der Ferien). Entsprechende Nachweise sind beim Betreten der Sporthalle vorzulegen. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, hat die betreffende Person kein Aufenthaltsrecht in der Sporthalle.

Das gleiche gilt auch für Zuschauer.

 

Jede Person, die bei einem Verbandsspiel in der SKG-Halle anwesend ist, akzeptiert die nachfolgenden Hygienevorschriften und ist verpflichtet diese einzuhalten. Das Betreten der Halle erfolgt in Eigenverantwortung.

 

 

Hygienevorschriften

 

Dem Mannschaftsführer/in der Gastmannschaft sind bis spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn diese „Hygienevorschriften für den Verbandsspielbetrieb“ per Mail zu übersenden. Voraussetzung für die Austragung des Verbandsspiels ist die Akzeptanz dieser Vorschrift durch die Gastmannschaft (stillschweigend).

 

 

  • Während des Sportbetriebs besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht für Spieler/innen und Betreuer/innen in der gesamten Sporthalle die Maskenpflicht.

 

  • Zuschauer/innen sind unter der Beachtung dieser Hygienevorschriften zulässig. Von den Zuschauern/innen ist innerhalb aller SKG-Räumlichkeiten eine Maske zu tragen.

 

  • Der Eintritt in die Halle darf nur durch die Haupteingangstür erfolgen.

 

  • Mit Betreten des Foyers, der Umkleideräumen, der Toiletten und der Sporthalle gilt zwischen den einzelnen Personen durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

 

  • Es dürfen sich gleichzeitig im linken Umkleideraum maximal 4 Personen, im rechten Umkleideraum maximal 3 Personen umziehen. Im Duschteil der beiden Umkleideräume darf sich immer nur 1 Person aufhalten. Um eine Durchlüftung zu erreichen, sind die Lüftungsfenster und die Umkleidetüren (wenn die Herren der Schöpfung unter sich sind) zu öffnen.

 

  • Die Verbandsspiele finden an 2 TT-Platten statt. Sitzgelegenheiten gibt es durch bereitgestellte Bänke und Stühle, die im Abstand von 1,5 Metern aufgestellt sind (jeweils eigener Bereich für Gast- und Heimmannschaft).

 

  • Für eine ausreichende Hallenbelüftung ist zu sorgen. Die Hallenfenster sind zu kippen, die Eingangstüre und die Seitentüre im hinteren Teil der Halle bleiben geöffnet. Ist es aus Witterungsgründen (zu kalt) nicht möglich, die Seitentüre im hinteren Teil der Halle geöffnet zu lassen, so dass kein ständiger Luftdurchzug zu erreichen ist, gilt folgende Regelung:

          - nach Beendigung der 3 Eingangsdoppel gibt es eine 10-minütige Lüftungspause (Öffnung aller Hallentüren).

          - nach Beendigung des 1. Durchgangs der Einzelspiele gibt es eine weitere 10-minütige Lüftungspause (Öffnung              aller Hallentüren).

 

  • Gelegenheit zum Waschen der Hände besteht in den Toilettenräumen. Desinfektionsmittel für die Hände gibt es an der Halleneingangstüre.

 

  • Auf Händeschütteln und Umarmungen wird verzichtet. Kein Abwischen der Hand auf der Tischtennisplatte.

 

  • Ergänzend zu diesen Hygienevorschriften gelten die jeweils aktuellen Corona- Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, die Maßgaben der Stadt Stuttgart, sowie für die Mitglieder der SKG Gablenberg die Hygienevorschriften des Trainingsbetriebes. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen wird die SKG Gablenberg von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

 

        gez. Gerhard Böckeler                                                              gez. Wolfgang Schuch

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